AMBULANTE HILFEN IN DER HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK

Der KJHV Mecklenburg-Vorpommern betreut im Rahmen der §§ 28, 30, 31, 35, 35a SGB VIII Familien sowie Kinder und Jugendliche in schwierigen Problemlagen des Lebens. Voraussetzung ist ein durch das Jugendamt festgestellter Hilfebedarf.
Die Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiter*innen fördert Familien und deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Einheit. Ebenfalls unterstützen wir die Personensorgeberechtigen in ihrem Erziehungsverhalten und deren familiären Kompetenzen.
Mit dem Ansatz des sozialräumlichen Verständnisses, der Hilfe zur Selbsthilfe und der nötigen Transparenz unserer Arbeit, befähigen wir die Familien, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
Um die Entwicklung der Familien zu stärken, beraten die sozialpädagogischen Fachkräfte netzwerk- und bedürfnisorientiert und arbeiten mit den verschiedenen Netzwerkpartnern (Schule, Kitas, Jugendämter, Kinder und Jugendpsychiatrien, Ergotherapie, Suchtkliniken, Träger der Jugendhilfe, Sportvereine, Kinderärzte, Jobcenter … ) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen.

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