AMBULANTE HILFE

Der KJHV Mecklenburg-Vorpommern betreut im Rahmen der §§ 28, 30, 31, 35, 35a SGB VIII Familien sowie Kinder und Jugendhilfe in schwierigen Problemlagen des Lebens. Voraussetzung ist ein durch das Jugendamt festgestellter Hilfebedarf.
Unser Ziel ist es die Familien, Kinder und Jugendlichen zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Ziel jeder Ambulanten Maßnahme ist es, die Hilfe bedarfsgerecht und zielorientiert zu erfüllen. Der Ansatz unserer Beratungen ist „Hilfe zur Selbsthilfe“.
In den ambulanten Hilfen arbeiten wir eng mit allen Partnern kooperativ zusammen: Jugendämter, Schulen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Ergotherapeuten, Frühe Hilfen, Suchtkliniken, Träger der Jugendhilfen usw…

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